coup. pixel escapades Co., Ltd.
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (2017)





Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur (nachfolgend coup. pixel escapades Co., Ltd. genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.





Urheberrecht und Nutzungsrechte





1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von coup. pixel escapades Co., Ltd. weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.





1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber coup. pixel escapades Co., Ltd. eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.





1.3. coup. pixel escapades Co., Ltd. überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. coup. pixel escapades Co., Ltd. bleibt in jedem Fall, auch wenn coup. pixel escapades Co., Ltd. das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.





1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen coup. pixel escapades Co., Ltd. und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.





1.5. coup. pixel escapades Co., Ltd. hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, coup. pixel escapades Co., Ltd. eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von coup. pixel escapades Co., Ltd., bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.





1.6. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von coup. pixel escapades Co., Ltd. sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.





1.7. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von coup. pixel escapades Co., Ltd..





1.8. Über den Umfang der Nutzung steht coup. pixel escapades Co., Ltd. ein Auskunftsanspruch zu.





2. Vergütung





2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.





2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann coup. pixel escapades Co., Ltd. Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.





2.3. Neukunden verpflichten sich mit 30% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.





2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.





2.5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet coup. pixel escapades Co., Ltd. eine Abschlagsvergütung.





2.6. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Vergütungsempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafik-Designer).





2.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.





2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.





3. Beteiligung Dritter





3.1 Wir arbeiten zur Erfüllung unserer Vertragspflichten regelmäßig mit Dritten zusammen.


Sofern nichts anderes vereinbart ist, entscheiden wir, ob die Beauftragung der Dritten in unserem Namen und auf unsere Rechnung erfolgt oder nicht; die Auswahl der Dritten liegt ausschließlich in unserem Ermessen. Sofern wir zur Erfüllung unserer Vertragspflichten Dritte beauftragen, sind wir Ihnen zu keiner Zeit verpflichtet offenzulegen, welche Konditionen wir mit den jeweiligen Dritten ausgehandelt haben. Sofern wir Vollmachten zur Beauftragung der Dritten benötigen, bitten wir Sie, diese unverzüglich zu erteilen.





3.2 Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen unserer Vereinbarung Dritte zu beauftragen, mit denen wir zur Durchführung des Auftrages zusammenarbeiten sollen oder sofern sich unsere Tätigkeitsbereiche mit denen der durch Sie beauftragten Dritten überschneiden, informieren Sie uns bitte vor der Beauftragung. Wir stimmen dann mit Ihnen und/ oder den Dritten die weitere Auftragsdurchführung ab; insbesondere prüfen wir, ob eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit möglich ist. Sofern dies nicht der Fall ist, sind wir berechtigt, unsere Vereinbarung fristlos zu kündigen, es sei denn, dies würde für Sie eine unzumutbare Härte darstellen.





4. Fremdleistungen und Nebenkosten





4.1. coup. pixel escapades Co., Ltd. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, coup. pixel escapades Co., Ltd. hierzu eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.





4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von coup. pixel escapades Co., Ltd. abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, coup. pixel escapades Co., Ltd. im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.





4.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.





4.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.





5. Eigentum, Rückgabepflicht





5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind coup. pixel escapades Co., Ltd. spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.





5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.





6. Herausgabe von Daten





6.1. coup. pixel escapades Co., Ltd. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass coup. pixel escapades Co., Ltd. ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.





6.2. Hat coup. pixel escapades Co., Ltd. dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von coup. pixel escapades Co., Ltd. verändert werden.





6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.





6.4. coup. pixel escapades Co., Ltd. haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von coup. pixel escapades Co., Ltd. ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.





7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster





7.1. Der Auftraggeber legt coup. pixel escapades Co., Ltd. vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.





7.2. Soll coup. pixel escapades Co., Ltd. die Produktionsüberwachung durchführen, schließen coup. pixel escapades Co., Ltd. und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt coup. pixel escapades Co., Ltd. die Produktionsüberwachung durch, entscheidet coup. pixel escapades Co., Ltd. nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.





7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber coup. pixel escapades Co., Ltd. drei bis fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.





8. Haftung





8.1. coup. pixel escapades Co., Ltd. haftet nur für Schäden, die coup. pixel escapades Co., Ltd. selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.





8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.





8.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.





8.4. coup. pixel escapades Co., Ltd. haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.





8.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich bei coup. pixel escapades Co., Ltd. geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.





8.6. Soweit coup. pixel escapades Co., Ltd. auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet coup. pixel escapades Co., Ltd. nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.





8.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an coup. pixel escapades Co., Ltd., stellt er coup. pixel escapades Co., Ltd. von der Haftung frei.





9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen





9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für coup. pixel escapades Co., Ltd. Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.





9.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.





9.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann coup. pixel escapades Co., Ltd. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann coup. pixel escapades Co., Ltd. auch Schadenersatzansprüche geltend machen.





9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an coup. pixel escapades Co., Ltd. übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber coup. pixel escapades Co., Ltd. im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.





10. Schlussbestimmungen





10.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von coup. pixel escapades Co., Ltd. als Gerichtsstand vereinbart.





10.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.